Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe verstößt das bisherige Verfahren zur Zuteilung der Sitze gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie gegen die Chancengleichheit der Parteien.
Es war meiner Meinung voraussehbar, dass die Koalition mit dem Urteil aus Karlsruhe geradezu provozierend das Wahlrecht als Machtrecht missbrauchte, jeder wusste, dass das gescheiterte Wahlrecht ein Kabinettstück der Macht war und dass eine wirkliche Neuerung und Entscheidung ausgesessen wurde. Kein Meisterstück der Demokratie und damit dem Umgang mit Macht.
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